FÖJ von A bis Z in Leichter Sprache
FÖJ - Jetzt geht es los! |
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Arbeit·geber | Dein Arbeit·geber ist deine FÖJ-Einsatz·stelle. Deine FÖJ-Einsatz·stelle schließt mit dir einen Vertrag, zahlt dir dein Taschen·geld und meldet dich bei der Sozial·versicherung an. Deine Kranken·kasse kann dich fragen: Wer ist dein Arbeit·geber? Dann gibst du deine FÖJ-Einsatz·stelle an. |
Arbeits·papiere | Das musst du bei deiner FÖJ-Einsatz·stelle abgeben:
Dann brauchst du eine Bescheinigung von deiner Erst·untersuchung. Die Erst·untersuchung machst du bei deinem Haus·arzt oder beim Gesundheits·amt. |
Bescheinigung über das FÖJ |
Du bekommst vom Träger eine Teilnahme·bescheinigung über dein FÖJ. Der Träger heißt: Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz. Du bekommst 3 Teilnahme·bescheinigungen. Eine am Anfang, eine im Frühjahr und eine nach deinem FÖJ. Die Bescheinigungen brauchst du zum Beispiel für:
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Ermäßigungen | Du hast deine FÖJ-Vereinbarung und bekommst eine FÖJ-Card. Damit bekommst du Ermäßigungen. Ermäßigungen heißt: Du bezahlst weniger Geld für etwas. Zum Beispiel bei Wochen·karten oder Monats·karten:
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FÖJ-Card oder FÖJ-Ausweis |
Du bekommst eine Jugend·freiwilligen·dienst-Card. Card ist Englisch und heißt: Ausweis. Die Card ist ein Nachweis für dein FÖJ. Mit der Card bekommst du Ermäßigungen. |
JFGD - Jugend·freiwilligen· dienste·gesetz |
Es gibt ein Gesetz zum FÖJ. Man kann auch sagen: Das FÖJ ist ein geregelter Freiwilligen·dienst. In dem Gesetz stehen Regeln zum FÖJ. Das Gesetz findest du hier: https://www.gesetze-im-internet.de/jfdg |
Führungs·zeugnis | Für manche Einsatz·stellen brauchst du ein Führungs·zeugnis. Zum Beispiel: Wenn du mit Kindern arbeitest. Auf dem Führungs·zeugnis steht: Ob du vorbestraft bist. Für dich ist das Führungs·zeugnis kostenlos. Dafür brauchst du einen Nachweis von deinem FÖJ. Der Nachweis ist:
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Haftpflicht·versicherung |
Hast du eine Haftpflicht·versicherung? Eine Haftpflicht·versicherung zahlt Schäden von dir. Zum Beispiel:
Manchmal haben deine Eltern eine Haftpflicht·versicherung. Manchmal gilt die Haftpflicht·versicherung von deinen Eltern auch für dich. Wenn das nicht gilt, dann solltest du für das FÖJ eine eigene Haftpflicht·versicherung machen. |
Kinder·geld |
Bist du unter 25 Jahre? Dann bekommen deine Eltern weiterhin Kinder·geld. |
Kranken·versicherung |
Du bist für das FÖJ in einer gesetzlichen Kranken·kasse versichert. Du darfst nicht in einer Familien·versicherung oder privaten Kranken·kasse sein. Deine Einsatz·stelle zahlt die Kosten für die Kranken·versicherung. Du musst keine Zusatz·beiträge von der Kranken·versicherung in deinem FÖJ zahlen. Dafür braucht deine Kranken·versicherung einen Nachweis von deinem FÖJ. Zum Beispiel:
Möchtest du dann zurück in deine Familien·versicherung oder deine private Kranken·versicherung? Lasse dich vor dem FÖJ von den Kranken·versicherungen beraten. Manchmal ist der Wechsel zurück schwierig. |
Masernschutz·gesetz |
Arbeitest du in deinem FÖJ mit Kinder und Jugendlichen?
Dann musst du gegen Masern geimpft sein. Den Nachweis dafür musst du deiner Einsatz·stelle geben. Der Nachweis heißt: Masern-Impf·nachweis oder Immunitäts·nachweis. Das ist ein Gesetz. Das Gesetz heißt: Masernschutz·gesetz. Möchtest du mehr darüber wissen? Dann klicke auf die Links: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html und https://www.masernschutz.de |
Persönliche Assistenz |
Du kannst für dich eine persönliche Assistenz bekommen. Assistenz heißt: Hilfe. Sie kann dir in deiner Einsatz·stelle helfen. Sie kann dir auch bei den Seminaren helfen. Die Assistenz musst du beantragen. Das heißt: Du musst zum Kosten·träger gehen. Der Kosten·träger ist zum Beispiel das Jugend·amt oder das Amt für Wieder·eingliederungs·hilfe. Die Assistenz wird über das persönliche Budget oder den Leistungs·anbieter bezahlt. |
Rundfunk·beitrag (GEZ) |
Jeder Haushalt muss einen Rundfunk·beitrag zahlen. Mit dem Rundfunk·beitrag werden die Fernseh·sender und Radio·sender bezahlt. Zum Beispiel:
Bekommst du Sozial·leistungen? Dann musst du manchmal keinen Rundfunk·beitrag zahlen. Rundfunk·beitrag hieß früher: GEZ. |
Sozial·versicherungs· nummer |
Deine Sozial·versicherungs·nummer hast du dein ganzes Leben. Hast du vor deinem FÖJ gearbeitet? Dann hast du schon eine Sozial·versicherungs·nummer. Hast du noch nicht vor deinem FÖJ gearbeitet? Dann bekommst du eine Sozial·versicherungs·nummer. Deine Kranken·kasse schickt dir deinen Sozial·versicherungs·ausweis zu. In dem Sozial·versicherungs·ausweis steht deine Nummer. Deinen Sozial·versicherungs·ausweis musst du deiner Einsatz·stelle zeigen. |
Taschen·geld |
In deinem FÖJ bekommst du ein Taschen·geld. Das Taschen·geld bekommst du von deiner Einsatz·stelle. Das Taschen·geld kann verschiedene Höhen haben. Du bekommst:
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Teilhabe·beratung FÖJ Niedersachsen | Hast du eine Behinderung? Dann kannst du von den Mitarbeitenden Hilfe bekommen. Sie helfen dir
Dann ruf uns an oder schreib uns eine Mail. Telefon:
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Unfall·versicherung |
Du bist in deinem FÖJ in der Unfall·versicherung. Deine Einsatz·stelle sagt der Berufs·genossenschaft Bescheid. Der Schutz von der Versicherung gilt nur für Unfälle:
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Unterkunft und Verpflegung |
Manche Einsatz·stellen haben eine kostenlose Unterkunft für dich. Manche Einsatz·stellen haben keine Unterkunft für dich. Manche Einsatz·stellen haben kostenloses Essen für dich. Manche Einsatz·stellen haben kein Essen für dich. In der FÖJ-Einsatz·stellen·liste siehst du welche Einsatz·stelle was bietet. Du erkennst es an verschiedenen Bildern in der Liste. Die FÖJ-Einsatz·stellen·liste findest du hier: https://www.nna-foej.de/698936626307.html In der FÖJ-Vereinbarung steht, ob du eine kostenlose Unterkunft oder Essen bekommst. Einen Anspruch auf eine kostenlose Unterkunft oder Essen hast du nicht. Dein Taschen·geld ist mit Unterkunft und Essen weniger Geld. Dein Taschen·geld ist ohne Unterkunft und ohne Essen mehr Geld. |
Vereinbarung |
Du bekommst eine FÖJ-Vereinbarung. Die FÖJ-Vereinbarung ist ein Vertrag zwischen: • Einsatz·stelle, • FÖJ-Träger • und dir. In der FÖJ-Vereinbarung stehen Rechte und Pflichten für Alle. Darum solltest du die FÖJ-Vereinbarung lesen. Bist du noch unter 18 Jahren? Dann müssen auch deine Erziehungs·berechtigten die FÖJ-Vereinbarung unterschreiben. |
Waisen·rente |
Hast du einen Anspruch auf Waisen·rente? Dann bekommst du die Waisen·rente auch während deines FÖJ. |
Mietzuschuss und Wohngeld |
Musst du für dein FÖJ umziehen? Dann kannst du Wohn·geld bekommen. Das Wohn·geld bekommst du von der Wohn·geld·behörde vom neuen Wohn·ort. Du musst dort einen Antrag stellen. Der neue Wohn·ort muss deine neue Haupt·wohnung sein. Bitte kläre vor deinem FÖJ: Bekomme ich Wohn·geld? Die Höhe vom Wohn·geld hängt von der Miet·höhe und Taschen·geld·höhe ab. |
Der Alltag im FÖJ |
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Anleitung und Betreuung |
Du hast eine Haupt·ansprech·person in deiner Einsatz·stelle. Die Person zeigt dir deine Einsatz·stelle und erklärt dir alles. Du kannst die Person alles fragen und bei Problemen ansprechen. Du wirst auch andere Ansprech·personen kennen·lernen. Sie zeigen dir deine Aufgaben. |
Arbeits·kleidung | Bei manchen Einsatz·stellen gibt es Arbeits·kleidung. Die Arbeits·kleidung musst du dann tragen. Die Arbeits·kleidung musst du nicht selbst kaufen. Die Einsatz·stelle gibt dir kostenlos die Arbeits·kleidung. Bei manchen Einsatz·stellen kannst du in deiner eigenen Kleidung kommen. |
Arbeits·pläne |
Deine Einsatz·stelle erklärt dir deine Aufgaben. Nach 6 Wochen ist deine Einarbeitung vorbei. Dann bekommst du einen eigenen Arbeits·plan. Meist ist dein Arbeits·plan für eine Woche. Ein längerer Arbeits·plan ist für deine FÖJ-Seminare und deinen Urlaub wichtig. Manchmal musst du deine Einsatz·stelle an den längeren Arbeits·plan erinnern. Damit kein Termin vergessen wird. |
Arbeits·unfall |
Du bist in deinem FÖJ in der Unfall·versicherung. Der Schutz von der Versicherung gilt nur für Unfälle:
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Arbeits·zeit | Deine Arbeits·zeit sind 39 Stunden in einer Woche. Deine Seminare sind auch Arbeits·zeit. In manchen Einsatz·stellen hast du Bereitschafts·zeit. Die Bereitschafts·zeit gehört auch zu deiner Arbeits·zeit. In der Bereitschafts·zeit:
Arbeitest du mehr als 39 Stunden in der Woche? Dann bekommst du wann anders frei. Manchmal musst du am Wochen·ende arbeiten. Das ist eine Ausnahme. Du darfst nur 2 Wochen·enden im Monat arbeiten. Musst du an einem Sonntag oder an einem Feiertag arbeiten? Dann bekommst du mehr als einen Tag frei. Bist du unter 18 Jahren? Dann darfst du nicht am Wochen·ende arbeiten. |
Erfahrungs·bericht | Nach deinem FÖJ wollen wir wissen:
Den Bericht schreibst du in deiner Arbeits·zeit. Den Bericht schickst du am Ende von deinem FÖJ an den Träger. Dann wissen wir:
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Fahrt·kosten |
Du bekommst kein Geld für den Weg zu deiner Einsatz·stelle.
Manchmal bekommst du etwas Geld oder eine Monats·fahrkarte für deinen Weg. Frage bei deiner Einsatz·stelle nach. Deinen Weg zu den Seminaren zahlst zuerst du. Danach bekommst du das Geld von dem Träger zurück. Hast du nicht genug Geld? Dann frag deine Einsatz·stelle. Deinen Weg zu den Seminaren sollst du mit dem Bus und der Bahn machen. Das ist besser für die Umwelt als mit dem Auto zu fahren. Dann bekommst du Geld vom Träger zurück. Musst du mit dem Auto fahren? Dann bekommst du nur manchmal Geld vom Träger zurück. Du musst vorher den Träger fragen. |
Krankheit |
Bist du krank? Dann musst du deiner Einsatz·stelle bis 9 Uhr Bescheid sagen. Bist du mehr als 3 Tage krank? Dann brauchst du eine Arbeits·unfähigkeits·bescheinigung vom Arzt. Man kann auch kurz sagen: Du brauchst eine Krank·schreibung vom Arzt. Du schickst die Krank·schreibung an deine Einsatz·stelle. Bist du in einer Seminar·woche krank? Dann brauchst du am ersten Tag eine Krank·schreibung vom Arzt. Du musst deiner Einsatz·stelle und deinem Träger bis 9 Uhr Bescheid sagen. Du musst deinem Träger einen Zettel schicken. Der Zettel heißt: Krankmeldung beim FÖJ-Seminaren. Hier findest du den Zettel: https://www.nna.niedersachsen.de/download/192323/Krankmeldung_waehrend_der_FOeJ_-_Seminare.pdf |
Mutter·schutz | Wirst du in deinem FÖJ schwanger? Dann sag möglichst schnell deiner Einsatz·stelle Bescheid. Dann gibt es neue Regeln. Die Regeln schützen dich. Mehr Informationen findest du hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz/73756?view=DEFAULT |
Projekt·arbeit und Projekt·freiheit | In deinem FÖJ kannst du ein eigenes Projekt machen. Du kannst dir aussuchen:
Du hast einen Tag in der Woche für dein Projekt Zeit. |
Öki-Glück |
Möchtest du andere Einsatz·stellen kennenlernen? |
Seminare | In deinem FÖJ hast du 25 Seminar·tage. Im Seminar lernst du etwas. Du lernst im Seminar auch andere Teilnehmende vom FÖJ kennen. Die Seminare sind zusammen mit deiner Seminar·gruppe. Ihr trefft euch in einer Jugend·herberge oder Tagungs·haus. Das Seminar geht 5 Tage. Davon hast du 5 Seminare. Zusätzlich findet ein Seminar online statt. Du musst an den Seminaren teilnehmen. Deine Einsatz·stelle gibt dir frei. Das heißt: Du musst nicht arbeiten. Du gehst zum Seminar. Wichtig: Hast du ein Seminar? Dann darfst du keinen Urlaub nehmen. Deine Termine findest du auf der Internet·seite: https://www.nna.niedersachsen.de/service_tn/downloads_tn/ Du bekommst eine E-Mail. Die E-Mail bekommst du 14 Tage bevor das Seminar startet. In der E-Mail stehen wichtige Informationen zum Seminar. |
Stud.IP | Stud.IP ist eine Internet·seite. Du bekommst einen Zugang. Zugang heißt: Du bekommst einen Benutzer·namen und ein Passwort. Du bekommst deinen Zugang per Mail geschickt. Das kannst du mit Stud.IP machen:
Für die Online-Treffen brauchst du:
Frag deine Haupt·ansprech·person: Wo kannst du am Online-Treffen teilnehmen? Deine Ansprech·person sagt dir:
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Über·stunden |
Manchmal musst du länger arbeiten. Manchmal musst du am Wochen·ende arbeiten. Dann machst du Über·stunden. Die Über·stunden musst du mit deiner Haupt·ansprech·person besprechen. Dann bekommst du einen Tag oder ein paar Stunden frei. |
Urlaub | Ist dein FÖJ ein Jahr lang? Dann hast du 30 Tage Urlaub. Ist dein FÖJ kürzer als ein Jahr? Dann hast du weniger als 30 Tage Urlaub. Hast du ein Seminar? Dann darfst du keinen Urlaub nehmen. |
Und nach dem FÖJ? |
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Arbeitslosen·geld | Hast du nach deinem FÖJ keine Arbeit? Dann bekommst du Arbeitslosen·geld. Das Arbeitslosen·geld musst du beantragen. Manchmal musst du Arbeitslosen·geld 3 Monate vor deinem FÖJ Ende beantragen. Mehr Informationen bekommst du hier: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/erste-schritte-arbeitslosigkeit |
Fach·hochschul·reife, praktischer Teil |
Die Fach·hochschul·reife besteht aus 2 Teilen:
Den praktischen Teil hast du nach 12 Monaten FÖJ. Dann musst du deine FÖJ-Bescheinigung in der Schule abgeben. Die Schule schreibt dir ein Zeugnis zur Fach·hochschul·reife. Weitere Informationen findest du unter dem Link: https://www.nna.niedersachsen.de/download/180232 |
Studium |
Bekommst du vor oder während deinem FÖJ einen Studien·platz?
Dann kannst du dein FÖJ trotzdem weiter machen. Nach deinem FÖJ hast du immer noch den Studien·platz. Musst du auf dein Studien·platz warten? Dann kann das FÖJ als Warte·zeit zählen. Brauchst du in deinem Studium ein Praktikum? Manchmal zählt dein FÖJ als Praktikum. |
Zeugnis |
Nach deinem FÖJ bekommst du ein Zeugnis. Deine Einsatz·stelle schreibt dir das Zeugnis. Mehr Informationen bekommst du in deinem letzten Seminar. Schreibst du deiner Einsatz·stelle einen Brief oder eine Mail? Dann muss dir die Einsatz·stelle ein persönliches Arbeits·zeugnis schreiben. |
Ansprech·partner und Ansprech·partnerinnen im FÖJ |
Das FÖJ-Team ist für dich da. Wir sind das FÖJ-Team von der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz. Wir betreuen die FÖJ-Teilnehmenden. Wir sind zuständig für die Durchführung vom FÖJ. Hast du Fragen oder Probleme? Dann kannst du dich gerne bei uns melden. Hier findest du die Liste unserer Ansprech·partner und Ansprech·partnerinnen: |
Ansprech·partner oder Ansprech·partnerin |
Telefon | E-Mail |
Baer, Gesa |
05199/989-28 | |
Becker, Mirjam |
05199/989-21 | |
Bleck, Sebastian |
05199/989-48 | |
Buchholz, Daniel |
05199/989-53 | |
Dernbach, Saskia |
05199/989-51 | |
Hage, Eva (Verwaltung) |
05199/989-15 | |
Härtel, Laura |
05199/989-23 | |
Hetzel, Britta |
05199/989-25 | |
Hirschberg, Nadine (Verwaltung) |
05199/989-27 | |
Möller-Runge, Ingo |
05199/989-31 | |
Oelve, Kerstin (Verwaltung) |
05199/989-50 | |
Pollmer, Ulrich |
05199/989-52 | |
Ripke, Janine |
05199/989-38 | |
Rynas, Alea |
05199/989-14 | |
Salingré, Annika |
05199/989-17 | |
Schuricht, Dirk |
05199/989-39 |
Übertragen und geprüft von der Inklusiven Schreibwerkstatt, Büro für Leichte Sprache.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an das Projektteam!
Sebastian Bleck & Daniel Buchholz
Ansprechpartner bei der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz
Tel.: 05199 98948 oder 05199 98953
Stefanie Hecht & Jan Bruns
Ansprechpartner*in bei Netzwerk alma
Tel.: 04231 957557
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