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Wichtige Informationen für das FÖJ in Niedersachsen

Du möchtest ein Freiwilliges Ökologisches Jahr machen?

Dann kannst du ein Jahr bei einer Einsatz·stelle freiwillig arbeiten.

Du suchst dir die Einsatz·stelle aus.

Das sind die Anforderungen:

  • Du bist zwischen 15 und 25 Jahren alt.

  • Du bist mindestens 9 Jahre zur Schule gegangen.

    Das heißt:

    Du hast deine Schul·pflicht erfüllt.

  • Du hast noch keinen Jugend·freiwilligen·dienst gemacht.

    Oder du hast nicht länger als 6 Monate einen Jugend·freiwilligen·dienst gemacht.

    Jugend·freiwilligen·dienste sind zum Beispiel:

    • Freiwilliges Soziales Jahr

      Die Abkürzung ist:

      FSJ.

    • Bundes·freiwilligen·dienst

      Die Abkürzung ist:

      BFD.



Was bekommst du für dein FÖJ?


  • Bei vielen Einsatz·stellen bekommst du eine kostenlose Unterkunft.

    Zum Beispiel:

    • Eine Wohnung

    • oder ein Zimmer.

    Bei vielen Einsatz·stellen bekommst du kostenloses Essen.

    Manchmal bekommst du auch beides.


  • Du bekommst ein Taschen·geld.

    Bezahlt dir die Einsatz·stelle die Unterkunft?

    Und bezahlt dir die Einsatz∙stelle das Essen?

    Dann bekommst du ein Taschen·geld von 230 Euro.

    Bezahlt dir die Einsatz·stelle keine Unterkunft?

    Und bezahlt dir die Einsatz∙stelle kein Essen?

    Dann bekommst du ein Taschen·geld von 350 Euro.


  • Du bist versichert bei einer:

    • Kranken·versicherung

    • Renten·versicherung

    • Pflege·versicherung

    • Arbeitslosen·versicherung

    • Unfall·versicherung


  • Du kannst an den Seminaren vom FÖJ teilnehmen.

    Du brauchst dafür kein Geld bezahlen.


Brauchst du bestimmte Kleidung für die Arbeit?

Oder brauchst du Geräte für die Arbeit?

Dann bekommst du die Kleidung und die Geräte von deiner Einsatz·stelle.


  • Du arbeitest 39 Stunden in der Woche.

  • Du hast 30 Tage Urlaub im Jahr.


Welche weiteren Vorteile hast du durch dein FÖJ?


  • Du bekommst günstigere Fahr·karten.

    Zum Beispiel: Monats·fahrkarten.

  • Bekommst du Waisen·rente?

    Deine Eltern sind gestorben.

    Deswegen bekommst du Geld.

    Dann bekommst du das Geld auch in der Zeit von deinem FÖJ.


  • Bekommst du vor dem FÖJ eine Zusage für einen Studien·platz?

    Oder bekommst du in der Zeit von deinem FÖJ eine Zusage für einen Studien·platz?

    Dann gilt die Zusage auch noch nach deinem FÖJ.

    Das heißt:

    Du kannst nach dem FÖJ mit deinem Studium anfangen.


  • Möchtest du dein Fach·abitur machen?

    Ein Fach∙abitur ist ein Schul∙abschluss.

    Für dein Fach∙abitur brauchst du einen praktischen Teil.

    Das FÖJ gilt als praktischer Teil.


Was ist noch für deine Eltern wichtig?


Bist du noch nicht 25 Jahre alt?

Und bekommen deine Eltern Kinder·geld?

Dann bekommen deine Eltern in der Zeit von deinem FÖJ weiter Kinder·geld.

Oder bekommen deinen Eltern den Kinder·frei·betrag?

Dann bekommen deine Eltern in der Zeit von deinem FÖJ weiter den Kinder·frei∙betrag.

Frag bei deinen Eltern nach.


Was sind deine Aufgaben?


  • Du arbeitest 39 Stunden in der Woche.

  • Du setzt dich für die Umwelt und die Natur ein.

  • Du arbeitest mit anderen Personen zusammen.

  • Du unterhältst dich mit anderen Freiwilligen von deinem FÖJ.

  • Du kannst mitbestimmen:

    Was passiert bei den Seminaren?

  • Du schreibst am Ende von deinem FÖJ einen Bericht über deine Erfahrungen.


Was ist für dich sonst noch wichtig?


Wichtige Informationen zum FÖJ in Teil·zeit:

Alle müssen das FÖJ in Voll·zeit machen.

Das bedeutet:

Du arbeitest 39 Stunden in der Woche.

Es gibt nur wenige Ausnahmen:
  • Du hast ein Kind.
    Und du musst das Kind selbst betreuen.

  • Du musst eine Person aus deiner Familie pflegen.

  • Du hast Probleme mit deiner Gesundheit.

Dann gilt für dich Folgendes:
  • Du musst mehr als 20 Stunden arbeiten.

  • Du bekommst weniger Taschen·geld.

  • Du nimmst an den Seminaren vom FÖJ teil.


Wichtige Informationen zu deiner Kranken·versicherung:
  • Du bist für das FÖJ in einer gesetzlich kranken·versichert.

  • Deine Einsatz·stelle zahlt die Kosten für die Kranken·versicherung.

  • Du kannst in der Zeit von deinem FÖJ nicht über deine Familie versichert sein.

    Und du kannst in der Zeit von deinem FÖJ auch nicht in der privaten Kranken∙versicherung sein.

  • Du musst kein zusätzliches Geld für die Kranken·versicherung in der Zeit von deinem FÖJ zahlen.

    Dafür braucht deine Kranken·kasse eine Bescheinigung von deinem FÖJ.

    Zum Beispiel:

    • Eine Kopie von deiner Bescheinigung über dein FÖJ

    • oder eine Kopie von deinem Vertrag für dein FÖJ.

  • Machst du nach deinem FÖJ eine Ausbildung?

    Oder machst du nach deinem FÖJ ein Studium?

    Und möchtest du dann zurück in die Familien·versicherung?

  • Oder möchtest du dann zurück in die private Kranken·versicherung?

    Dann lass dich vor dem FÖJ von deiner Kranken·versicherung beraten.

    Die Rück·kehr in die private Kranken·versicherung ist oft schwierig.



Wichtige Informationen zu deinem Masern-Impf·schutz:


Arbeitest du in deinem FÖJ mit Kindern und Jugendlichen?

Zum Beispiel:

  • an Schulen

  • oder im Sport.
Dann musst du gegen Masern geimpft sein.


Masern sind eine Krankheit.


Die Bescheinigung dafür musst du deiner Einsatz·stelle geben.

Die Bescheinigung heißt:

Masern-Impf·nachweis oder Immunitäts·nachweis.


Es gibt dazu ein Gesetz.

Das Gesetz heißt:

Masern·schutz·gesetz.


Möchtest du mehr darüber wissen?

Dann klicke auf die Links:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html


und

https://www.masernschutz.de


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Lebenshilfe Hannover


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Sebastian Bleck & Daniel Buchholz

Ansprechpartner bei der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz

Tel.: 05199 98948 oder 05199 98953


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Ansprechpartner*in bei Netzwerk alma

Tel.: 04231 957557


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