FÖJ-Einsatzstelle werden
Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ)
… ermöglicht jungen Freiwilligen eine ganztägige, überwiegend praktische und an Lernzielen orientierte Betätigung.
… bietet Einsatzstellen die Möglichkeit, junge Freiwillige ein Jahr lang für sich zu gewinnen.
Das FÖJ ist etwas für Ihre Einrichtung, wenn Sie …
- vielfältige und zunehmend verantwortungsvolle Aufgaben für Freiwillige anbieten können,
- junge, kreative und engagierte Mitarbeiter für zusätzliche Aufgaben für Ihre Einrichtung suchen
- Interesse an neuen Impulsen für Ihre Arbeit haben, die junge Menschen oft einbringen
- ausreichend Zeit und Möglichkeit für die Betreuung und fachliche Anleitung junger Menschen in ihrer ersten Tätigkeit nach der Schulzeit haben
- bereit sind, mit den pädagogischen Kräften des FÖJ-Trägers zusammenzuarbeiten und jährlich eine Konferenz zu besuchen
Das FÖJ ist nicht geeignet, wenn Sie …
- eine Hilfskraft für Ihre regulären Alltagstätigkeiten suchen
- eine intensive Betreuung mit regelmäßigen Besprechungen und Resümee-Gesprächen nicht gewährleisten können
- die Freiwilligen nicht ganzjährig beschäftigen können
Voraussetzungen
Einsatzstelle im FÖJ in Niedersachsen können nur Einrichtungen werden, die …
- im Bereich des Natur- und Umweltschutzes einschließlich der Bildung zur Nachhaltigkeit tätig sind oder sonst Freiwilligenarbeit mit ökologischen oder entwicklungspolitischen Aufgaben anbieten können,
- die eine öffentliche oder gemeinnützige Einrichtung sind,
- die ihren Sitz bzw. Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben,
- eine fachliche und persönliche Betreuung der Freiwilligen während ihres Einsatzes gewährleisten können,
- Freiwilligen eine ganztägige und an Lernzielen orientierte Betätigung ermöglichen.
Finanzielles
Die Freiwilligen erhalten von der Einsatzstelle ein monatliches Taschengeld zwischen 180,- und 300,- Euro. Zudem entscheiden die Einsatzstellen, ob sie den FÖJlern kostenlos Unterkunft und/oder Verpflegung anbieten.
Die Einsatzstellen sind in der Arbeitgeberfunktion und sind für die Taschengeldzahlung und die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge zuständig.
Die Einsatzstellen erhalten vom Land Niedersachsen, der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung oder der Niedersächsischen Wattenmeerstiftung eine Förderung als Zuschuss für die Zahlung von Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträgen. Die Eigenbeteiligung der Einsatzstellen beträgt bis zu 80,- Euro pro Monat. Eine Förderung von Ausgaben für Unterkunft oder Verpflegung erfolgt nicht. Details können Sie der Niedersächsischen Förderrichtlinie für das FÖJ entnehmen.
Antrag auf Anerkennung als FÖJ-Einsatzstelle
Wenn Sie sich bewerben möchten und die genannten Voraussetzungen erfüllen, dann bewerben Sie sich bitte mit dem folgenden Antrag bis zum 31. Juli 2024 für ein FÖJ ab August 2025.
Später eingehende Anträge werden für ein FÖJ ab August 2026 berücksichtigt.
Darin sind Einzelheiten zum FÖJ-Einsatz sowie zu den Verpflichtungen beteiligter Einsatzstellen geregelt. Die Anerkennung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung durch den FÖJ-Träger.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular
- eine ausführliche Beschreibung Ihrer Einrichtung, bei Vereinen eine aktuelle Satzung
- eine ausführliche Beschreibung der Aufgaben für einen oder zwei Freiwillige und
- ein detailliertes Arbeitsprogramm mit zeitlichen Schwerpunkten ( Hinweise zum Arbeitsprogramm )