Rahmenbedingungen und Hinweise
FÖJ-Durchführungsbestimmungen
Die FÖJ-Durchführungsbestimmungen regeln die konkrete Ausgestaltung des FÖJ in Niedersachsen.
FÖJ an öffentliche Schulen
Informationen und Formulare
- FÖJ - Vereinbarung für öffentliche Schulen - Download
- Zusatz zur FÖJ - Vereinbarung für öffentliche Schulen - Download
- Zielvereinbarung gem. §5 Abs. 4JFDG zur Durchführung des Jugendfreiwilligendienstes - Download
Jugendfreiwilligendienstegesetz
Dieses Gesetz bildet die Grundlage von FÖJ und FSJ und gilt bundesweit.
Einsatz von Minderjährigen im FÖJ
Bitte beachten Sie, dass bei FÖJ-Teilnehmenden unter 18 Jahren das Jugendarbeitsschutzgesetz Anwendung findet.