Wie finanziere ich mein FÖJ?
Finanz Guide
Wie finanziere ich mein FÖJ?
Erarbeitet von FÖJ-Sprecher*innen 2023/2024
In deinem FÖJ erhältst du in Niedersachsen, abhängig davon, ob von deiner Einsatzstelle Unterkunft und Verpflegung gestellt wird, zwischen 230 € und 350 € Taschengeld. Darüber hinaus zahlen einige Einsatzstellen Zuschläge wie z.B. eine Mobilitätspauschale, einen Zuschuss zu Lebensmittelkosten oder ähnliches. Somit variiert die Höhe des Taschengeldes etwas.
Das Taschengeld reicht aber nicht, um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren, wenn du unabhängig von deinen Eltern oder anderen Sorgeberechtigten oder in alternativen Erziehungsformen lebst (z. B. Wohngruppe, Kinderheim).Dann hast du unter Umständen Anspruch auf weitere finanzielle Unterstützung.
Wir, eine Gruppe von FÖJ-Sprecher*innen aus dem Jahrgang 2023/2024, haben dir hier in diesem Finanz Guide alle uns bekannten Finanzmittel aufgelistet, um einen Überblick zu geben, auf welche Ressourcen du zugreifen darfst. Denn uns liegt am Herzen, dass das FÖJ auch für Menschen mit geringen eigenen und familiären finanziellen Mitteln möglich ist.
Alle hier zu findenden Informationen wurden von FÖJ-Sprecher*innen zusammengestellt, die diese Gelder auch real beanspruchten.
Disclaimer: Wir geben dir hier ausschließlich einen Überblick über Finanzmittel. Ob du diese tatsächlich erhalten darfst, kommt auf deine individuelle Situation an und wird vom entsprechenden Amt geprüft. Auch findest du hier keine Anleitung wie genau du diese Gelder beantragst, aber wir können dir sagen, trotz des Papierkrams haben wir das auch geschafft und unser FÖJ möglich machen können, dann bekommst du das auch hin!
Wir geben dir auf den folgenden Seiten knapp und verständlich zu folgenden Geldern einen Überblick:
- Kindergeld
- Unterhalt
- Bürgergeld
- Wohngeld
KINDERGELD: 250 €
Was ist Kindergeld?
Kindergeld ist eine monatliche Pauschale von 250 €, die deine Sorgeberechtigten von Deutschland zur Sicherung des Kindeswohls erhalten. Dies erhält jedes in Deutschland lebende Kind bzw. deren Sorgeberechtigte ab der Geburt des Kindes, falls dieses in Deutschland geboren wurde. Es ist dabei Einkommensunabhängig, also es ist in seiner Höhe nicht abhängig von dem Einkommen deiner Sorgeberechtigten. Das zuständige Amt für Kindergeld ist die Familienkasse. Welche zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnort, an dem du gemeldet bist. Hier kannst du zu deiner individuellen Situation beraten werden. https://www.kindergeld.org/familienkassen/niedersachsen/
Kindergeld erhältst du unter folgenden Voraussetzungen:
- wenn du unter 26 Jahre alt bist und
- einen Freiwilligendienst machst (FÖJ) oder
- einen Freiwilligendienst machst, nachdem du bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hast;
Wie bekomme ich mein Kindergeld?
Wenn deine Sorgeberechtigten das Kindergeld seit deiner Geburt erhalten, musst du bei deiner Familienkasse die notwendigen Nachweise für dein FÖJ einreichen und dann wird weiterhin oder wieder Kindergeld gezahlt. Du kannst dir dein Kindergeld von deinen Eltern monatlich überweisen lassen. Alternativ kann die unterhaltspflichtige Person, die den höchsten Unterhaltssatz zahlt, auch einen Antrag auf Abzweigung bei der Familienkasse für dich stellen, so dass dir dein Kindergeld direkt auf dein Konto in voller Höhe ausgezahlt wird. Dies ist ratsam, wenn dir deine Sorgeberechtigten die volle Höhe vorenthalten. Das Formular dazu findest du im Netz. Voraussetzung ist jedoch, dass du einen eigenen Haushalt unabhängig von deinen Sorgeberechtigten führst, von diesen also getrennt lebst (du für deinen eigenen Unterhalt, also deine Versorgung zuständig bist).
UNTERHALT: abhängig vom Einkommen deiner Sorgeberechtigten
Was ist Unterhalt?
Unterhalt bezeichnet die Leistung deines Lebensunterhalts, also der Voraussetzungen zum Bestreiten deines Lebens durch Mittel wie Nahrung, Wohnen, Pflege aber auch Erziehung uvm. und wird von den Sorgeberechtigten gestellt. Wenn du also bei deinen Sorgeberechtigten (Eltern o. ä.) wohnst, sorgen diese für deinen Unterhalt durch deine Verpflegung, dass du bei ihnen wohnst und diese für dich sorgen. Sind deine Eltern getrennt, zahlt ein Elternteil Barunterhalt an den Elternteil, bei dem du hauptsächlich lebst.
Du hast im FÖJ einen Anspruchauf Unterhalt unter folgenden Voraussetzungen:
- du hast Sorgeberechtigte mit eigenem Einkommen
- du lebst bei einem deiner beiden Sorgeberechtigten - dann hast du Anspruch auf Barunterhalt des Sorgeberechtigten bei dem du nicht wohnst - oder du lebst unabhängig von deinen Sorgeberechtigten
- du hast noch keine abgeschlossene Berufsausbildung
Wieviel Unterhalt bekomme ich?
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen deiner Sorgeberechtigten. Du kannst die Höhe des Unterhalts mit diesen individuell vereinbaren, achte dabei aber darauf, dass deine Lebenskosten am Ende des Monats gedeckt sind.
Es gibt aber auch eine Unterhaltsrichtlinie, die Düsseldorfer Tabelle. Um hier deinen gerechten Unterhalt zu ermitteln, brauchst du Auskunft von deinen Sorgeberechtigten über deren Einkommen. Lass dir hier ggf. eine Lohnsteuer- oder Jahreseinkommensabrechnung schriftlich geben.
Hast du konkretere Fragen oder möchtest eine individuelle Beratung, kannst du dich bei der Unterhaltsvorschusskasse beraten lassen. Dabei richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach deinem Wohnort. Außerdem kannst du hier auch deinen Unterhalt bei Vorenthaltung der Auszahlung einklagen.
BÜRGERGELD: Einkommensabhängig
Was ist Bürgergeld?
Bürgergeld ist eine Sozialleistung, die deinen Lebensunterhalt sichert. Diese beanspruchen Menschen, die kein eigenes Einkommen haben. Auch Menschen mit geringem Einkommen, z.B. während des Freiwilligendienstes, können Bürgergeld bekommen.
Du hast während deines FÖJ einen Anspruch auf Bürgergeld wenn:
- du volljährig bist;
- du unter 26 Jahre alt bist;
- du in einem eigenen Haushalt getrennt von deinen Unterhaltspflichtigen lebst;
- deine monatlichen Finanzmittel (Unterhalt, Kindergeld) nicht ausreichen um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten;
- du keine anderes staatlichen Finanzzuschüsse bereits erhaltest (z. B. Wohngeld);
Der Freiwilligendienst ist eine Sonderausnahme beim Bürgergeld. Dein Taschengeld gilt nicht als Einkommen und wird bei deiner Bürgergeldberechnung nicht berücksichtigt, sondern wird dir als monatlicher Freibetrag angerechnet. Das heißt, du bekommst dein FÖJ Taschengeld und den vollen Bürgergeldbetrag, der dir auch zustünde, wärst du gerade arbeitslos.
Wieviel Bürgergeld bekomme ich?
Dies wird anhand deiner monatlichen Mietkosten und deinem monatlichen Einkommen (Kontoauszüge der vergangenen drei Monate) und deinem Vermögen berechnet. Das zuständige Amt ist die Agentur für Arbeit, für dich wahrscheinlich auch die Sonderabteilung für junge Erwachsene, die Abteilung u25. Auch hier richtet sich die Zuständigkeit des Amtes neben deinem Alter auch nach deinem Wohnort.
Du musst für den Antrag, den du auch online digital erledigen kannst, umfangreiche Nachweise über deine Miete, Nebenkosten, vergangene Einkommen und Tätigkeiten etc. vorlegen. Dieser Prozess kann etwas Zeit und Nerven kosten, lohnt sich aber!
Du kannst Bürgergeld auch rückwirkend für die letzten drei Monate beantragen. Wenn du dies erfolgreich bewältigt hast, bekommst du dein Bürgergeld immer am letzten Werktag des Monats überwiesen.